Was
verbirgt sich hinter E-Nummern?
Zahlreiche
Zusatzstoffe sind aus natürlichen pflanzlichen oder tierischen
Rohstoffen hergestellt. Bei einigen Zusatzstoffen ist eine Herstellung
ohne tierische Rohstoffe gar nicht möglich.
Zusatzstoffe
aus tierischen Rohstoffen
Für die Herstellung einer ganzen Reihe verschiedener Zusatzstoffe
sind Fettsäuren (E 570) nötig, die mit Hilfe chemischer
und physikalischer Verfahren aus Speisefetten isoliert werden.
Dies können tierische Fette wie Schweineschmalz,
Rindertalg oder Milchfett sein. Häufig greifen
die Hersteller jedoch auf Pflanzenfette - vor allem Soja-, Raps-
oder Maisöl - als Rohstoffe für die Fettsäuren-Gewinnung
zurück. Sie reagieren damit nicht zuletzt auf die Wünsche
vieler Verbraucher. Auch wenn es heute unwahrscheinlich ist,
dass Fettsäuren für die Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen
aus tierischen Rohstoffen hergestellt wurden, kann dies nicht
mit Sicherheit angenommen werden. Weil nur die Lebensmittelhersteller
selbst eine verlässliche Aussage über die Herkunft
der von ihnen eingesetzten Lebensmittelzusatzstoffe machen können,
müssen sich Verbraucher im Zweifel direkt an sie wenden.
Die folgenden Lebensmittelzusatzstoffe werden aus Speisefettsäuren
hergestellt:
- Ascorbinsäureester (E 304)
- Polysorbate (E 432 - 436)
- Ammoniumphosphatide (E 442)
- Natrium- , Kalium-, Calcium- und Magnesiumsalze der Speisefettsäuren
(E 470 a, E 470 b)
- Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) und
ihre Ester-Verbindungen (E 472 a - f)
- Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473)
- Zuckerglyceride (E 474)
- Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475)
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren (E 477)
- Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von
Speisefettsäuren (E 479 b)
- Stearyltartrat (E 483)
- Sorbitanfettsäureester (E 491 - 495)
Quelle/
Ausführliche Informationen unter: http://www.zusatzstoffe-online.de
E476:
Polyglycerin-Polyricinoleat
- In manchen Milka- Sorten enthalten
Polyglycerin-Polyricinoleat ist ein künstlicher Emulgator
und Stabilisator mit der E-Nummer E476. Glycerinverbindungen
können tierischer Herkunft sein oder
aus genverändertem Soja hergestellt werden. E476 ist
nur für fettreduzierte und fettarme Aufstriche und Salatsaucen,
Süßwaren auf Kakaobasis sowie Schokolade zugelassen.
Die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) kann leicht
überschritten werden, z.B. wenn Kinder eine Tafel Schokolade
verzehren. In Tierversuchen wurden bei hohen Dosen Nieren-
und Lebervergrößerungen festgestellt.
Vom
häufigen Verzehr von Polyglycerin- Polyricinoleat wird
abgeraten!
Quellen: www.zusatzstoffe-online.de
Klarer Apfelsaft
Klarer
Apfelsaft (sowie
andere klare Fruchtsäfte) werden einer Gelatineschönung
unterzogen.
"Zur Schönung von Saft/Wein wird ausschließlich
Schweinegelatine verwendet. Der Grund dafür sind wesentlich
bessere technische Eigenschaften gegenüber der Rindergelatine.
Dadurch sind bei der Schönung mit Schweinegelatine wesentlich
geringere Mengen notwendig, die Vorversuche sind einfacher
durchzuführen und die Kosten geringer. Soweit die Fachinfos.
Es
wird also gar keine Rindergelatine verwendet und die verwendete
(Schweine-) Gelatine wird auch wieder aus dem Saft entfernt."
Auskunft: Maren Behrendt; Verbraucherberatung
ÖKO-TEST-Verlag
Verbraucherberatung@oekotest.de, www.carechannel.de
Nachzulesen auf: http://www.muslim-markt.de/Speise/gelatine_in_apfelsaft.htm
Trübe
Produkte wie naturtrüber Apfelsaft, Orangensaft, Grapefruitsaft,
aber auch die z.B. Produkte der Vitamin-Plus-Linie (ACE Orange
Karotte, Ananas Karotte, Orange Mango oder die neuen Sorten
Blutorange Mix, Exotik Mix oder Orange Nektarine) werden nicht
geklärt, hier kommt also auch keine Gelatine zum Einsatz.
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