Was
verbirgt sich hinter E-Nummern?
Zahlreiche
Zusatzstoffe sind aus natürlichen pflanzlichen oder tierischen
Rohstoffen hergestellt. Bei einigen Zusatzstoffen ist eine
Herstellung ohne tierische Rohstoffe gar nicht möglich.
Zusatzstoffe
aus tierischen Rohstoffen
Für die Herstellung einer ganzen Reihe verschiedener
Zusatzstoffe sind Fettsäuren (E 570) nötig, die
mit Hilfe chemischer und physikalischer Verfahren aus Speisefetten
isoliert werden. Dies können tierische Fette
wie Schweineschmalz, Rindertalg oder Milchfett sein.
Häufig greifen die Hersteller jedoch auf Pflanzenfette
- vor allem Soja-, Raps- oder Maisöl - als Rohstoffe
für die Fettsäuren-Gewinnung zurück. Sie reagieren
damit nicht zuletzt auf die Wünsche vieler Verbraucher.
Auch wenn es heute unwahrscheinlich ist, dass Fettsäuren
für die Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen aus
tierischen Rohstoffen hergestellt wurden, kann dies nicht
mit Sicherheit angenommen werden. Weil nur die Lebensmittelhersteller
selbst eine verlässliche Aussage über die Herkunft
der von ihnen eingesetzten Lebensmittelzusatzstoffe machen
können, müssen sich Verbraucher im Zweifel direkt
an sie wenden.
Die folgenden Lebensmittelzusatzstoffe werden aus Speisefettsäuren
hergestellt:
- Ascorbinsäureester (E 304)
- Polysorbate (E 432 - 436)
- Ammoniumphosphatide (E 442)
- Natrium- , Kalium-, Calcium- und Magnesiumsalze der Speisefettsäuren
(E 470 a, E 470 b)
- Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471)
und ihre Ester-Verbindungen (E 472 a - f)
- Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473)
- Zuckerglyceride (E 474)
- Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475)
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren (E 477)
- Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden
von Speisefettsäuren (E 479 b)
- Stearyltartrat (E 483)
- Sorbitanfettsäureester (E 491 - 495)
Quelle/
Ausführliche Informationen unter: http://www.zusatzstoffe-online.de
E476:
Polyglycerin-Polyricinoleat
- In manchen Milka- Sorten enthalten
Polyglycerin-Polyricinoleat ist ein künstlicher Emulgator
und Stabilisator mit der E-Nummer E476. Glycerinverbindungen
können tierischer Herkunft sein oder
aus genverändertem Soja hergestellt werden. E476 ist
nur für fettreduzierte und fettarme Aufstriche und
Salatsaucen, Süßwaren auf Kakaobasis sowie Schokolade
zugelassen. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert)
kann leicht überschritten werden, z.B. wenn Kinder
eine Tafel Schokolade verzehren. In Tierversuchen wurden
bei hohen Dosen Nieren- und Lebervergrößerungen
festgestellt.
Vom
häufigen Verzehr von Polyglycerin- Polyricinoleat wird
abgeraten!
Quellen: www.zusatzstoffe-online.de
Klarer
Apfelsaft
Klarer
Apfelsaft (sowie
andere klare Fruchtsäfte) werden einer Gelatineschönung
unterzogen.
"Zur Schönung von Saft/Wein wird ausschließlich
Schweinegelatine verwendet. Der Grund dafür sind wesentlich
bessere technische Eigenschaften gegenüber der Rindergelatine.
Dadurch sind bei der Schönung mit Schweinegelatine
wesentlich geringere Mengen notwendig, die Vorversuche sind
einfacher durchzuführen und die Kosten geringer. Soweit
die Fachinfos.
Es
wird also gar keine Rindergelatine verwendet und die verwendete
(Schweine-) Gelatine wird auch wieder aus dem Saft entfernt."
Auskunft: Maren Behrendt; Verbraucherberatung
ÖKO-TEST-Verlag
Verbraucherberatung@oekotest.de, www.carechannel.de
Nachzulesen auf: http://www.muslim-markt.de/Speise/gelatine_in_apfelsaft.htm
Trübe
Produkte wie naturtrüber Apfelsaft, Orangensaft, Grapefruitsaft,
aber auch die z.B. Produkte der Vitamin-Plus-Linie (ACE
Orange Karotte, Ananas Karotte, Orange Mango oder die neuen
Sorten Blutorange Mix, Exotik Mix oder Orange Nektarine)
werden nicht geklärt, hier kommt also auch keine Gelatine
zum Einsatz.
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